



Auf der Regierungsbank: Ministerpräsident Stephan Weil

Diskutiert wurde u.a. ein Antrag der Fraktion der FDP, der vom Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz überarbeitet wurde. Der Ausschuss empfahl dem Landtag, den Antrag in folgender Fassung anzunehmen:
Hochwasserschutz zielgerichtet und konsequent umsetzen
In den vergangenen Jahren gab es verschiedene schwerwiegende Hochwasserereignisse in Niedersachsen. An Elbe, Weser, Ems, Oker, Aller und Leine, aber auch an kleineren Flüssen wie der Hase im Osnabrücker Land wurden dadurch Schäden für Mensch und Natur verursacht. Aufgrund des Klimawandels ist in Zukunft mit einer Zunahme extremer Wetterlagen zu rechnen. Dieses verdeutlicht, dass der Hochwasserschutz auch in Zukunft eine wichtige und dauerhafte Aufgabe für die niedersächsische Politik darstellen wird. Dabei muss neben technischen Maßnahmen der vorbeugende Hochwasserschutz, wie die Schaffung von Retentionsräumen oder die bessere Rückhaltung des Wassers in der Fläche, ein stärkeres Gewicht bekommen.
Ein besonderer Dank gilt den vielen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Helfern für ihren unermüdlichen Einsatz in den Katastrophengebieten.
Das Elbehochwasser hat sehr deutlich gemacht, dass der Hochwasserschutz eine flussgebiets-übergreifende Aufgabe ist und über Landesgrenzen hinaus geplant werden muss. Die bis zum 22.12.2015 zu erstellenden Hochwasserrisikomanagementpläne können hierzu einen wichtigen Beitrag leisten. Zudem begrüßt der Landtag die Aufstellung des nationalen Hochwasserschutzprogramms, in dessen Rahmen weitere geeignete Hochwasserrückhaltemöglichkeiten und Flutpolder als Retentionsraum entlang der Fließgewässer in den Flussgebietsgemeinschaften identifiziert und national priorisiert werden müssen.
usw.
Zum Abschluß stand ein Gespräch mit Hans-Dieter Haase auf dem Programm. Er gab einen Einblick in seine Arbeit in Hannover und stand für Fragen zur Verfügung.
Dabei wurde das aktuelle Thema Ausbau der Windernergienutzung angesprochen.
Hans-Dieter Haase bestätigte, dass im Flächennutzungplan keine Höhenbegrenzung zulässig ist. Das Land hat 2012 das Landesraumordnungsprogramm unter Führung der CDU/FDP-Regierungskoalition geändert mit dem Satz: "In Vorrang- und Eignungsgebieten Windenergienutzung sollen Höhenbegrenzungen nicht festgelegt werden."